CoronaSchVO (gültig bis 12.01.2022):
Für Training und Wettkampf im
Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten gilt:
1. Drinnen 2G+, d.h. beim Sport in Innenräumen (in Sportanlagen, in Hallenbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen) müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.
Dies gilt auch für Zuschauer!
2. Draußen weiterhin 2G; auf Sportstätten sowie
außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum.
Dies gilt auch für Zuschauer!
Folgende Ausnahmeregelung gilt
weiterhin für Drinnen und Draußen:
Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in
Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3 G-Regelung. Hierfür gilt: Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Beachte:
Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigentest nicht älter als 24 Stunden / PCR Test nicht älter als 48 Stunden) benötigen.
Kinder unter 6 Jahren/ bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.
3.
Zuschauerbegrenzung
- Bei Veranstaltungen insgesamt erlaubt: drinnen und draußen grundsätzlich max.
250 Zuschauer
- oberhalb der Grenze von 250 Zuschauer darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über
250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig.
- Stehplätze dürfen nicht besetzt werden
- Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauende statt
4. Kontrollen
Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Es müssen die notwendigen Nachweise kontrolliert undder Abgleich mit
einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen werden.
Quelle: Stadtsportbund Duisburg e.V.