Am 19.03.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten, in der erneut
Lockerungen festgelegt
wurden, die den Sport im Allgemeinen sowie den Rehabilitationssport im
Speziellen betreffen. Diese Verordnung wird bis zum 02. April 2022 gültig sein.
Demnach gelten für den (Rehabilitations-)Sport im Freien keine einschränkenden Regelungenmehr,
egal ob auf Sportanlagen oder im
öffentlichen Raum. Der (Reha-)Sport in Innenräumen unterliegt
hingegen weiterhin der
3G-Regelung.
Für
Kinder und Jugendliche bzw. Schüler und Schülerinnen gilt weiterhin zusätzliche Vereinfachung:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sind von allen
Einschränkungen im Sport
ausgenommen. Schülerinnen und Schüler, auch wenn Sie älter als 18 Jahre sind, können
einen
geforderten Testnachweis durch eine
Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungenerfüllen.
Durch die Lockerungen sind
die Bedingungen für Sporttreibende vereinfacht worden. Dennochbitten
wir alle Verantwortlichen in den Mitgliedsorganisationen, die Vorgaben der Bundes- und
Landesregierung weiterhin zu
beachten und
einen verantwortungsvollen Umgang zu pflegen.Hierzu
zählt auch der bewusste Umgang mit den bekannten AHA-L Regelungen. Wir
alle hoffen, dass eine
weitere Normalisierung im Sport immer näher rückt.
Bleiben Sie weiterhin gesund und
halten wir gemeinsam durch!
Quelle: BRSNW